Privatpraxis für Psychotherapie - Dr. Stephanie Cornehl | Kosten
550
page-template,page-template-full_width,page-template-full_width-php,page,page-id-550,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,qode_grid_1300,footer_responsive_adv,qode-content-sidebar-responsive,qode-theme-ver-13.1.2,qode-theme-bridge,wpb-js-composer js-comp-ver-5.4.5,vc_responsive

Kosten

Privat versichert

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). An diese sind Psychologische Psychotherapeuten gebunden, dürfen die Sätze nicht über- und nicht unterschreiten. Die GOP regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten.

 

Grundsätzlich übernehmen private Krankenkassen und ggf. die Beihilfestellen die Therapiekosten. In Ihrem Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.

 

Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin (Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie) bin ich zur Ausübung der Heilkunde zugelassen und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) registriert. Meine Behandlungskosten werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit der Ziffer 870, Faktor 2,3 übernommen. Wie viele Sitzungen Sie im Jahr erstattet bekommen, hängt von Ihrer Versicherung und Ihrem Vertrag ab. Einige Versicherte können ohne Antrag 20-30 Sitzungen pro Jahr einreichen. In einigen Fällen wird ein kurzer Antrag, in anderen Fällen ein ausführlicher Bericht an den Gutachter von der Psychotherapeutin und ein Konsiliarbericht von einem Facharzt vor Antritt der Psychotherapie verlangt. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Sachbearbeiter, was Sie benötigen. Ich helfe Ihnen gern bei der Umsetzung und erstelle den entsprechenden Bericht für den Gutachter.

Psychotherapie bei Soldaten

Seit dem 16. September 2013 besteht eine neue Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist es Soldaten nun möglich, in Privatpraxen behandelt zu werden.

 

Ich rechnen nach der üblichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870; 2,3facher Satz für 50 min Verhaltenstherapie) ab. Das Honorar wird jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen für Sie vollständig übernommen. Bitte beachten Sie daher, dass Sie immer mit einer Zuzahlung pro Sitzung von wenigen Euro rechnen sollten – es sei denn einem Ausnahmeantrag auf eine höhere Kostenübernahme seitens der Bundeswehr wird stattgegeben. Üblicher Weise erstattet Ihr Dienstherr jedoch den 2,2-fachen Satz, weshalb der oben genannte Eigenanteil entsteht.

Ausfallhonorar

Meine Praxis ist eine sogenannte Bestellpraxis. Anders als in klassischen „Wartezimmer-Praxen“ kann die Behandlungszeit nicht individuell gesteuert werden. Bei einer Terminabsage durch die Patienten (unter 48 Stunden vor dem Termin) können nur schwer kurzfristig neue Patienten aufgenommen oder Einzeltermine vereinbart werden. Daher gewährt die Rechtsprechung den Psychotherapeuten bei Nichterscheinen der Patienten ein Ausfallhonorar. Der Anspruch gründet rechtlich auf § 615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug des Patienten.

 

Das Ausfallhonorar beträgt i.d.R. 75% des jeweiligen Stundensatzes und ist vom Patienten / Klienten zu zahlen. Diese Kosten werden von Krankenkassen nicht übernommen.

Selbstzahler

Neben der Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer ambulanten Therapie selbst zu übernehmen. Dies scheint manchmal sinnvoll, um die Krankenkasse nicht darüber informieren zu müssen, dass Sie für sich eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Zutreffend wäre dies, wenn Sie Beamter/in auf Probe, eine Person des öffentlichen Lebens sind oder zum Beispiel eine Führungsposition inne haben..

 

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wonach eine 50minutige Sitzung Verhaltenstherapie (Ziffer 870) mit einem Honorar von 100,56 € in Rechnung gestellt wird.

Gesetztlich versichert

Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung leider nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens – in meiner Praxis möglich ist.. Nähere Informationen dazu erfragen Sie gern bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese wird Ihnen jedoch meist eine Liste mit Vertragstherapeuten in Ihrer Nähe zuschicken, die möglicherweise noch über freie Therapieplätze verfügen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu einen Ratgeber veröffentlicht. Bitte folgen Sie dem Link:

 

> Kostenerstattung – Ratgeber

> Kostenerstattung – Informationen

 

 

Aktueller Hinweis:

Ab dem 1.April 2017 wird es durch die neuen Psychotherapierichtlinien grundlegenden Veränderungen bei der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten geben. Im Moment ist es noch unklar, inwieweit es dann noch möglich sein wird, das Kostenerstattungsverfahren zu beantragen. Zu diesen sehr konkreten Veränderungen erkundigen sich gesetzlich versicherte Patienten bitte unbedingt bei ihren Krankenkassen.

In meiner Praxis kann ich vorwiegend Privatversicherte oder Selbstzahler behandeln.

Ausfallhonorar

Meine Praxis ist eine sogenannte Bestellpraxis. Anders als in klassischen „Wartezimmer-Praxen“ kann die Behandlungszeit nicht individuell gesteuert werden. Bei einer Terminabsage durch die Patienten (unter 48 Stunden vor dem Termin) können nur schwer kurzfristig neue Patienten aufgenommen oder Einzeltermine vereinbart werden.

Daher gewährt die Rechtsprechung den Psychotherapeuten bei Nichterscheinen der Patienten ein Ausfallhonorar. Der Anspruch gründet rechtlich auf § 615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug des Patienten.
Das Ausfallhonorar beträgt i.d.R. 75% des jeweiligen Stundensatzes und ist vom Patienten / Klienten zu zahlen. Diese Kosten werden von Krankenkassen nicht übernommen.

double_teaser_01

Kontakt

Über mich

Vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Erstgespäch